29.09.2023 um 18:25 Uhr
#1870
Galant
Administrator
Tatsächlich haben mehrere Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH), die Rechtsgültigkeit der Verträge der Mediahaus Verlag GmbH bestätigt. Der BGH argumentiert, dass es sich um Werkverträge handelt, in denen alle Leistungen definiert sind, die erfüllt werden müssen. Die Wirksamkeit der Werbung muss nicht zwangsläufig eintreten, um den Vertrag zu erfüllen.